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Energiesparend Bauen
Niedrigenergiehaus |
Keine Zuschüsse, Mindeststandard nach EnEV |
Unter 70 kWh/m²a Primärenergie bei Einfamilienhäusern, alte Definition aus der Förderzeit der Eigenheimzulage (WSVO 95). Vollkommen veraltet, jedoch nach EnEV zulässig. |
KfW Effizienzhaus 70 |
Vorteil: Zinsverbilligtes Darlehen |
KfW- |
KfW Effizienzhaus 55 |
Vorteil: zinsverbilligtes Darlehen und 5% Tilgungszuschuß |
KfW- |
KfW Effizienzhaus 40 |
Vorteil: zinsverbilligtes Darlehen und 10% Tilgungszuschuß |
KfW- |
Passivhaus |
Vorteil: zinsverbilligtes Darlehen und 5% Tilgungszuschuß |
Höchstens 15 kWh/m²a Heizwärmebedarf und max. 120 kWh/m²a Primärenergiebedarf incl. Strom (lt. Passivhaus- |
Nullenergiehaus (entspricht dem |
Vorteil: zinsverbilligtes Darlehen und 10% Tilgungszuschuß |
Benötigt rechnerisch keine zusätzliche Primärenergie, da die hausinternen Energiegewinne und Energieverluste gleich sind. |
Plusenergiehaus (entspricht dem |
Vorteil: zinsverbilligtes Darlehen und 10% Tilgungszuschuß + Einspeisevergütung |
Erzeugt rechnerisch mehr Energie, als es verbraucht |
Zur Erklärung:
Mit „Heizwärme“ wird nur die Energie bezeichnet, die für die Erwärmung der Raumluft benötigt wird.
„Primärenergie“ beinhaltet auch die Energie, die zum Betrieb der Heizanlage benötigt wird, wie z.B. Pumpen oder Lüfter.
Die Bezeichnung „KfW-