Fördermittel - ökohaus-calden - Ökologisch Bauen, Passivhaus, Nullenergiehaus, Plusenergiehaus

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Fördermittel

Wenn ein Banker auf einen Vorschlag "nein" sagt, meint er "vielleicht", sagt er "vielleicht", meint er "ja", und wenn er spontan "ja" sagt, ist er kein guter Banker.
André Kostolany

Extra günstiges Geld für Energie sparende Technik

Für den Bau oder Kauf von Wohneigentum gibt es verschiedenste Formen der finanziellen Unterstützung von Bund, Ländern oder Kommunen.

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die staatliche Förderbank KfW

Sie bietet unter dem Namen Bauen, Wohnen, Energie sparen verschiedene Darlehensprogramme für Neubauvorhaben an. Sie kommt den Kreditnehmern mit relativ niedrigen Zinsen und besonderen Konditionen für Laufzeit oder Sicherheiten entgegen. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Die BAFA

Sie bietet im Rahmen des Marktanreizprogramms der Bundesregierung für Erneuerbare Energien Zuschüsse zur Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen an.
Eine Schnellübersicht über die Programme ist als PDF ladbar.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zusätzlich gibt es die im EEG vorgeschriebene indirekte Förderung in Form einer erhöhten Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-, Biogas- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Auch Bundesländer, Kommunen und örtliche Energieversorger setzen sich vielfach für energiesparende Maßnahmen und die Verbreitung der Erneuerbaren Energien ein und bezuschussen diese Maßnahmen mit eigenen Förderprogrammen. Die Bundesländer zahlen die Fördermittel in der Regel über ihre Landesbanken oder andere Landesinstitute aus. Einige Sonder- und Großprojekte werden direkt von den jeweiligen Ministerien, in der Regel den Umwelt- oder Wirtschaftsministerien bewilligt.
Die Vergütungssätze für Wärmepumpen und Solaranlagen.

Finanzämter

Über die Finanzämter werden Zulagen ausgezahlt, die nach Bauabschluss beantragt werden können. So können Mieter und Eigentümer 20 Prozent der Lohnkosten für Handwerksrechnungen von ihrer Steuerschuld abziehen. Auch für Betreiber einer Photovoltaikanlage gibt es weitere Möglichkeiten, einen Teil ihrer Ausgaben vom Finanzamt zurückzubekommen.

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